Förderantrag
Wir fördern Projekte und Einzelfälle in der Region Ulm/Neu-Ulm
Hinweis:
- Antrag herunterladen
- Ausfüllen und speichern
- Antrag als Email-Anhang an info@gaensebluemchen-ulm.de schicken
- Nach Projektgenehmigung den Antrag unterschrieben per Post an:
gänseblümchen – Stiftung für Kinder
Edisonallee 33
89231 Neu-Ulm
Voraussetzungen:
Projektförderung von Institutionen
Die Stiftung unterstützt Anträge, die die Entwicklung benachteiligter Kinder zum Ziel haben. Ein besonderer Focus liegt dabei auf innovativen und nachhaltig wirkenden Projekten. Eine angemessene Eigenleistung der zu fördernden Personen und der antragstellenden Institutionen wird erwartet.
Voraussetzung zur institutionellen Förderung:
- Zur Förderung von Projekten muss ein schriftlicher Antrag über die Projektplanung an die Stiftung gestellt werden. Hier zum Download
- Das beantragte Projekt richtet sich ausschließlich oder überwiegend an benachteiligte Kinder
- Die beantragten Mittel sind anderweitig nicht oder nur teilweise erzielbar
- Die antragstellende Institution erstellt nach Abschluss des Projektes eine Abrechnung der ausgegebenen Mittel.
- Die antragstellende Institution verpflichtet sich, nach Abschluss des Projektes für die Stiftung gänseblümchen einen Abschlussbericht mit Bildmaterial zu erstellen, der dazu geeignet ist auf unserer Homepage veröffentlicht zu werden. Der Bericht muss den Verlauf des Projekts sowie das Erreichen der gesteckten Ziele bewerten.
Einzelförderung
In besonderen Fällen können Institutionen einen Antrag auf individuelle Unterstützung für Kinder stellen, wenn im Einzelfall diese Kinder im Rahmen der institutionellen Begleitung als hilfebedürftig auffallen. Privatanträge ohne institutionelle Unterstützung können nicht gestellt werden.
Voraussetzung zur Einzelförderung:
- Zur Einzelförderung muss ein schriftlicher Antrag zu den geplanten Ausgaben an die Stiftung gestellt werden. Hier zum Download
- Die beantragten Mittel unterstützen ein sozial- und wirtschaftlich benachteiligtes Kind
- Die geplante Maßnahme reduziert das Risiko einer Diskriminierung des Kindes und ist auf andere Weise nicht umsetzbar
- Die wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit des betroffenen Kindes muss vorhanden sein (Auskunft zur Einkommen Situation der Eltern, ggfls. ALG II Bescheid etc.)
- Ein Eigenanteil (ggfls. in symbolischer Höhe) muss erbracht werden
- Die Maßnahme ist klar umgrenzt und nicht auf Dauer angelegt
- Nach Abschluss der Maßnahme wird der Stiftung gänseblümchen über das Erreichen der Ziele und deren Erfolg vom Antragsteller/Antragstellerin berichtet. Dieser Bericht sollte zur Veröffentlichung auf unserer Homepage geeignet sein.
- Eine Aufstellung der ausgegebenen Mittel wird nach Abschluss der Maßnahme ebenfalls erwartet.
- Eltern können über eine Institution wie Schule, Kita oder z.B. einen gemeinnützigen Verein, einen Antrag auf Förderung stellen. Ein direkte Antragstellung der Eltern ist nicht möglich.
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet die Stiftung.